Vertragsgegenstand
Die Behandlung basiert
auf einer Kombination aus physiotherapeutischen und heilpraktikertypischen Verfahren.
Teilweise sind die Verfahren nicht wissenschaftlich bzw. schulmedizinisch anerkannt.
Versprechen auf Heilung
Auf alle Behandlungsmethoden wird keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Versprechen auf Heilung gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) gegeben wird.
Behandlungshinweis
Ich weise
darauf hin, dass meine Behandlung eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzt. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, werde ich unverzüglich
eine Weiterleitung an einen Arzt veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots eine Behandlung nicht möglich ist.
Schweigepflicht
Ich bin verpflichtet, über alles Wissen, das ich über meine Patienten erhalte, Stillschweigen zu bewahren, außer der Patient entbindet mich von der Schweigepflicht. Ausnahme: Wenn ich aufgrund
gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe von Daten verpflichtet bin (z.B. Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung) Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte,
nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
Erstattung der
Behandlungskosten durch die Krankenkassen
Die gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherung erfolgt die Erstattung von
Behandlungskosten nur im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages und meist nicht alle Heilkundeverfahren. Auch wird die volle Rechnungshöhe i.d.R. nicht erstattet. Es obliegt dem Patienten sich bei
seiner Krankenversicherung zu erkundigen. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers gegenüber dem Patienten besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder Beihilfeleistung in
voller Höhe.
Honorarvereinbarung /
Behandlungskosten
Das Honorar wird nach realem Zeitaufwand berechnet und beträgt 80 €/ Stunde.
Sollte eine volle Stunde (60 Minuten) überschritten werden, wird das Honorar im ¼ Stunden-Takt (je angefangene 15 Minuten) mit € 20,00 berechnet.
Entschädigung bei Nicht- bzw. kurzfristiger Terminabsage
Falls vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden können, bitte ich Sie, diese spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ich bitte um ihr Verständnis, dass ich bei Nicht- oder kurzfristiger Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der normalen Therapiestunde berechne, da Ihr Termin leider so kurzfristig nicht belegt werden kann.
Persönliche Patientendaten und medizinische Befunde
Es wird darauf hingewiesen, dass alle persönlichen und behandlungsrelevanten Angaben sowie medizinischen Befunde des Patienten in einer Patientenkartei erhoben