Laut Gesetz ist der Heilpraktiker neben dem Arzt in Deutschland der einzige, der die Heilkunde berufsmäßig ausüben darf.
Voraussetzung dafür ist, eine staatliche Erlaubnis zu besitzen, die erst nach erfolgreich durchlaufener Überprüfung durch den Amtsarzt vom Gesundheitsamt erteilt wird.
Mit erteilter Erlaubnis darf der Heilpraktiker berufs- oder gewerbsmäßig die Tätigkeit zur Feststellung (Diagnose), Heilung (Behebung der Krankheit) oder Linderung (Besserung des Zustands) von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen ausüben.
Dazu setzt der Heilpraktiker vielfältige Naturheilverfahren oder alternativmedizinische Therapien zur ganzheitlichen Behandlung ein.
Es gibt einige Erkrankungen, die vom Heilpraktiker nicht behandelt werden dürfen, dazu gehören z.B. bestimmte Infektionskrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken, die der Meldepflicht unterliegen. Diese Krankheiten dürfen nur von Ärzten behandelt werden und müssen mit entsprechenden verschreibungspflichtigen Medikamenten versorgt werden.
Ein Heilpraktiker darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
Darüber hinaus unterliegt der Heilpraktiker der Sorgfaltspflicht (genauso wie Ärzte) und muss demnach einen Patienten an einen anderen Behandler überweisen, wenn er an die Grenzen seiner Erkenntnis- und Behandlungsmöglichkeiten stößt. Bestimmte medizinische Gebiete wie z.B. die Zahnheilkunde oder die Geburtshilfe sind für Heilpraktiker ebenfalls tabu.
Einige Methoden sind nicht oder nur teilweise naturwissenschaftlich anerkannt, andere hingegen (wie z.B. Manuelle Therapie, Faszientherapie, Meditation, MBSR etc. ) schon.
Die eingesetzten Therapien vereint jedoch, dass sie auf z.T. sehr altem, fundiertem Erfahrungswissen basieren (Ayurveda, chinesische & japanische Medizin)
Nein, es gibt bei keiner Therapie – egal ob naturheilkundlich oder schulmedizinisch – eine Garantie auf Erfolg.
Jedoch kannst du gerne auf der Startseite die Testimonials lesen, von Menschen, mit denen ich bereits gearbeitet habe.
Es muss im Einzelfall geklärt werden, ob bestimmte Methoden nicht eingesetzt werden können (so können z.B. bestimmte Pflanzen die Wirkung von Medikamenten hemmen oder aber verstärken).
Eine Therapie mit Naturheilverfahren ergänzend zur schulmedizinischen Behandlung ist aber fast immer möglich und überaus sinnvoll.