Nein, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung in aller Regel nicht.
Viele gesetzliche Krankenkassen, aber auch andere Versicherungen, bieten mittlerweile Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte an.
Meine Abrechnung erfolgt gemäß der GebüH, der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.
Bei Privatkassen bzw. Zusatzversicherungen erfolgt die Erstattung der Behandlungskosten im Rahmen des Versicherungsvertrags.
Es liegt in der Hand des Patienten, sich bei seiner Krankenkasse zu erkundigen.
Der Honoraranspruch besteht unabhängig von jeglicher Krankenkassenleistung und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe.
Mein Honorar wird nach realem Zeitaufwand berechnet und beträgt 100€ / 60min.
Der erste Termin (inkl. ausführlicher Anamnese) dauert ca. 120min.
Alle weiteren Termin dauern ca. 90min.
In diesen Kosten ist folgendes zusätzlich enthalten:
Da ich inzwischen ausschließlich nach der GebüH (Heilpraktikerverordnung) abrechne, kann ich leider keine Physiotherapierezepte mehr annehmen.